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Kostenbefreite Schuldenberatung 

 durch Rechtsanwälte in Stuttgart, Karlsruhe, Pforzheim, Esslingen, Leonberg, Ludwigsburg,  Rems-Murr-Kreis und Umgebung

 

Wer von Schulden geplagt ist, hat natürlich auch wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht.

Öffentliche Beratungsstellen haben hingegen zumeist unzumutbare Wartezeiten von über 1 Jahr.

Diesen Teufelskreis versuchen wir durch unsere Öffentlichkeitsarbeit zu durchbrechen und möchten Sie darüber aufklären, dass es die oftmals unbekannte Möglichkeit der Kostenübernahme für Rechtsanwaltskosten durch die Staatskasse gibt.

Durch unser Netz an erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwälten ist ein kurzfristiger und nach den Vorschriften des Beratungshilfegesetzes kostenbefreiter Beratungstermin möglich.

Terminvereinbarung

unter

07151/90 33 190 oder 0176/780 21 002

bzw.

info@schuldnerberatung-bw.de

 

Bitte teilen Sie uns Ihren Wohnort und einen Wunschtermin mit.

 

Zum Thema:

Gesetzesänderung zum 01.10.2020

... schuldenfrei in 3 Jahren durch Privatinsolvenz?

Seit 1999 können nun auch Privatpersonen Insolvenz beantragen, die sogenannte Verbraucherinsolvenz.

Am Ende der "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die sogenannte Restschuldbefreiung und damit der staatliche Schuldenerlass.

Neu: Mit der Gesetzesänderung zum 01.10.2020 wird die Insolvenzzeit pauschal von 6 auf 3 Jahre für alle Fälle verkürzt.

Bislang galt eine Mindestbefriedigungsquote von 35%, um das Verfahren von 6 auf 3 Jahre verkürzen zu können. Auch die Gerichtskosten müssen künftig nicht mehr gedeckt sein. 

Gerade für Familien gibt es aufgrund der Unterhaltsverpflichtungen sehr hohe Freibeträge, so dass das Verfahren auch für Normalverdiener zumeist Vorteile bringen kann.

Bitte lesen Sie in unseren Rubriken (siehe oben) weiter ...