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Warum Insolvenz anmelden?

Die Insolvenz stellt für den „redlichen Schuldner“ mehr als nur eine Perspektive dar. Das Wissen darum, dass der Gesetzgeber einem die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neuanfang in absehbarer Zeit (3 Jahre statt bislang 5 oder 6 Jahre) ermöglicht, ist Ausdruck eines menschenwürdigen Lebens.

 

Die allgemeine Zukunftsangst und letztlich auch die Angst vor der Ungewissheit, wie mit dem Schuldenproblem und dessen rechtlichen Ausuferungen (Mahnbescheid, Eidesstattliche Versicherung, etc.) umzugehen ist, sind belastend.

 

Was ist finanziell möglich? 

Ausgangssituation:

4-köpfige Familie

Gehalt Vater netto € 2.300,-, Gehalt Mutter € 200,-, Kindergeld € 408,-,

Raten an Gläubiger monatlich € 500,-

Es ergibt sich so ein pfändbarer Betrag des Familieneinkommen in Höhe von € 55,08 im Monat.

Hat die Familie insgesamt € 30.000,- Schulden, so zahlt sie in 3 Jahren monatlich € 55,08 und damit insgesamt € 1.982,88 an den gerichtlichen Treuhänder; die Restschuld in Höhe von € 28.017,12 zzgl. Zinsen wird erlassen.

Die monatliche Belastung sinkt ab sofort von € 500,- auf € 55,08.

 

Leben Sie von weniger als dem pfändbaren Betrag, so kann auch die Gesamtforderung erlassen werden, ohne dass Sie in den 3 Jahren etwas an den Treuhänder abführen müssen. Eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger gibt es nicht.

Die Insolvenz und deren Kosten stellt daher in der überwiegenden Anzahl der Fälle eine sinnvolle Investition dar. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.

 

Was kann die Insolvenz nicht?

 

Es ist kaum möglich, Wohneigentum zu halten und gleichzeitig die Schulden erlassen zu bekommen. Hier kann man höchstens außergerichtlich eine Ratenzahlungsreduzierung und damit die Streckung des Darlehens erreichen.  

 

Haben Sie zur Sicherheit eines Darlehens eine Lebensversicherung oder ein Auto verpfändet, so gehen diese Vermögenswerte verloren. Hier muss man jedoch abwägen, ob im Saldo nicht der wirtschaftliche Vorteil überwiegt.

 

Zusammenfassung:

Mit jedem Insolvenzverfahren ist der große Vorteil verbunden, dass alle Schulden zusammengetragen und einem ordentlichen Verfahren zugeführt werden. Mit dem gerichtlichen Treuhänder ist eine objektive Stelle geschaffen, die das bestehende Restvermögen und die laufenden Einkünfte fair nach den gesetzlichen Vorschriften unter Wahrung des Pfändungsschutzes an die Gläubiger verteilt.

 

 

Besitzen Sie lediglich Gegenstände einer bescheidenen Lebensführung und ein unpfändbares Einkommen, so verbleibt Ihnen dieses. Einzelzwangsvollstreckungen der Gläubiger (Gerichtsvollzieher, EV, Kontopfändung) sind mit der Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens unstatthaft, da der Treuhänder diese Funktion zentral einnimmt. Damit ist nicht nur dem Schuldner, sondern dem gesamten Wirtschaftsverkehr gedient.

 

Nachdem es keine Höchstgrenze für die Schuldenbefreiung gibt, geht der wirtschaftliche Vorteil für den Schuldner bis zum Maximalbetrag der Schuldenhöhe.